3G-Regel für Besucher*innen der Stadtverwaltung Sinzig
Ab Montag, dem 06. Dezember 2021, gilt in der Stadtverwaltung Sinzig sowie angeschlossener Außenstellen die 3G-Regel für Besucher*innen. Alle, die das Verwaltungsgebäude betreten möchten, müssen entweder ihr Geimpft-/Genesenen-Zertifikat (digital oder analog) oder einen aktuellen Corona-Negativtest vorweisen.
Dabei muss es sich um einen PCR- oder PoC-Antigentest (Labortest / zertifizierter Schnelltest) handeln, der bei Betreten nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest mit Bescheinigung kann leider nicht als Nachweis akzeptiert werden.
„Die Stadtverwaltung Sinzig hat sich für diese Zugangsbeschränkungen entschieden, um sowohl für die Besucher*innen des Rathauses und angeschlossener Außenstellen als auch für die dort arbeitenden Mitarbeiter*innen ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten. Bitte nutzen Sie die bestehenden Impf- und Testangebote, um für sich und Ihre Mitmenschen ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten“, so Bürgermeister Andreas Geron.
Die Stadtverwaltung Sinzig weist in dem Zusammenhang auf die Impfangebote in der Alten Druckerei, Mühlenbachstraße 40, 53489 Sinzig (Montag und Mittwoch 9 bis 11 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 17 bis 19 Uhr ohne Terminvereinbarung) sowie den Mobilen Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz hin, der im Dezember an fünf Tagen im Stadtgebiet Station macht: www.corona.rlp.de/impfen. Darüber hinaus gibt es mehrere offizielle Teststellen in Sinzig: https://corona.rlp.de/de/testen/.