Schiedspersonen gesucht
Für die beiden Schiedsamtsbezirke Kernstadt Sinzig sowie Stadtteile/Ortsbezirke Sinzig (Bad Bodendorf, Franken, Koisdorf, Löhndorf, und Westum) sind ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt Schiedspersonen zu bestellen.
Schiedsämter sind sachlich zuständig für bestimmte strafrechtliche Delikte, wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung sowie für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, insbesondere nachbarrechtliche Auseinandersetzungen, nicht aber für Angelegenheiten der Familiengerichte und der Arbeitsgerichte.
Aufgabe von Schiedspersonen ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Schiedsmann oder Schiedsfrau kann werden, wer nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist, das 30. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk hat.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Die Amtszeit für dieses Ehrenamt beträgt fünf Jahre.
Interessentinnen und Interessenten können sich bis 31. Oktober 2024 vorzugsweise per E-Mail an julia.arzdorf@sinzig.de oder schriftlich bei der Stadtverwaltung Sinzig – Fachbereich Organisation, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig bewerben.
(07.10.2024)