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Auf dieser Seite erfahren Sie wichtiges über den Aufbau des Stadtrates und deren Sitzverteilung sowie Mitglieder des Stadtrates und die Ortsvorsteher der Stadtteile

Politik

Stadtrat

Der Stadtrat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden. Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Bürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) hat der Stadtrat in Städten mit mehr als 15.000 Einwohnern 32 Ratsmitglieder. Die 32 Sitze des Sinziger Stadtrates sind seit der Kommunalwahl am 09.06.2024 wie in der Grafik dargestellt verteilt.

Aufgaben des Stadtrates: Der Stadtrat beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte oder der Bürgermeister zuständig ist.

Fraktionen: Die Mitglieder des Stadtrates haben sich – entsprechend ihrer Parteizughörigkeit – zu den Fraktionen der CDU, FWG, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP zusammengeschlossen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern des Stadtrats bestehen.

 Foto des Sinziger Stadtrates, 29.08.2024

Ausschüsse

Die Bildung der verschiedenen Ausschüsse erfolgt nach § 44 GemO für bestimmte Aufgabengebiete (z.B. Hauptausschuss; Bauausschuss; Werkausschuss) durch den Stadtrat. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zusammen. Die Ausschussstärke wird vom Stadtrat in der Hauptsatzung festgelegt. Die Sitzverteilung in den Ausschüssen spiegelt die Sitzverteilung im Stadtrat wieder.

Aufgabe der Ausschüsse:
Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Stadtrates vor. Ihre Beschlussempfehlungen binden den Stadtrat aber nicht. In Einzelfällen sind sie vom Stadtrat durch die Hauptsatzung zur abschließenden Entscheidung ermächtigt.

Ältestenrat

Mitglieder des Ältestenrates sind der Bürgermeister, die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden. Weiterhin sind Mitglied Ratsmitglieder, deren politische Gruppierung nur durch ein Mandat im Rat vertreten ist. Den Vorsitz führt der Bürgermeister.

Wesentliche Aufgabe des Ältestenrates:
Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Stadtrats.

Ortsvorsteher

Die Ortsvorsteher vertreten die Belange der Ortsbezirke gegenüber den Organen der Stadt. Der Bürgermeister und die zuständigen Beigeordneten können in Einzelfällen den Ortsvorstehern bestimmte Aufträge erteilen. Die Stadt Sinzig besteht aus sechs Ortsbezirken.

Die jeweiligen Ortsvorsteher sind:
Bad Bodendorf: Hans-Jürgen Werf
Franken: Hans-Jürgen Koffer
Koisdorf: Karl-Heinz Arzdorf
Löhndorf: Volker Holy
Sinzig: Reiner Friedsam
Westum: Mario Wettlaufer