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Corona-Virus: Allgemeine Informationen

Hinweise für Unternehmen finden Sie unter www.sinzig.de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/

 

Informationen zum Corona-Virus

Abstands- und Hygieneregeln weiterhin strikt einhalten

4.Aktuelle Informationen zu Abstands- und Hygieneregeln sowie den jeweils geltenden Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz, erhalten Sie unmittelbar über das Informationsportal der Landesregierung: www.corona.rlp.de.

 

Persönliche Vorsprachen nach Terminabstimmung möglich

Die Stadtverwaltung Sinzig weist darauf hin, dass persönliche Vorsprachen zur Erledigung von Angelegenheiten in der Stadtverwaltung weiterhin nur nach vorheriger Terminabstimmung mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in möglich sind. Die Zeiten, in denen abgestimmte Termine stattfinden können, wurden wie folgt erweitert:
Montag – Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Terminabstimmungen können über die Zentrale der Stadtverwaltung (02642/4001-0) oder unmittelbar über den zuständigen Sachbearbeiter erfolgen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte bereits vorliegendem Schriftverkehr oder der Internetseite www.sinzig.de.
„Die Stadtverwaltung Sinzig versteht sich als serviceorientierter Dienstleister. Daher möchten wir auch in Krisenzeiten einen bestmöglichen Service für unsere Bürger*innen anbieten, selbstverständlich unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben sowie Abstandsregelungen zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter*innen sowie der Bürger*innen“, so Bürgermeister Andreas Geron zu dem neuen Vorgehen der Stadtverwaltung. Geron weiter: „Der Zutritt zum Rathaus ist nur einzeln und nach vorheriger Händedesinfektion möglich. Darüber hinaus muss jede*r Kund*in einen Erfassungsbogen ausfüllen, der unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Dauer von 14 Tagen zur Verfolgung etwaiger Infektionsketten aufbewahrt und im Anschluss vernichtet wird.“

Die Bürger*innen der Stadt Sinzig sind weiterhin angehalten, ihre Anliegen möglichst telefonisch, per E-Mail oder auf postalischem Weg mit der Stadtverwaltung Sinzig abzuwickeln. Die vorstehenden Regelungen gelten bis auf weiteres. Über etwaige Änderungen wird die Stadtverwaltung Sinzig frühzeitig informieren.Eheschließungen

Vorerst gilt bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) die folgende Einschränkung für Eheschließungen beim Standesamt der Stadt Sinzig:
Die Anzahl  ist auf die Eheschließenden begrenzt. Alternativ kann die Eheschließung verschoben werden.

Coronavirus-Hotline bei der Kreisverwaltung Ahrweiler unter Tel. 02641/975-670

Es wird darauf hingewiesen, dass aktuelle Statistiken oder Fallzahlen nicht von der Stadtverwaltung Sinzig geführt werden. Dies obliegt dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt sowie dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz.

Kreis Ahrweiler richtet Hotline zum Coronavirus ein

https://www.kreis-ahrweiler.de/textR.php?id=1411

Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort über eine Telefon-Hotline beim Gesundheitsamt über den Coronavirus informieren.

Die Hotline ist

  • Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr
  • Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 02641/975-670 zu erreichen.

Auch das Bundesgesundheitsministerium hat eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet und ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 030/346 465 100 erreichbar. Bei einem Infektionsverdacht empfiehlt es sich, vor einem Praxisbesuch telefonisch mit dem jeweiligen (Haus-)Arzt Kontakt aufzunehmen.

Wirksame und effektive Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Atemwegsinfektionen sind laut Robert-Koch-Institut eine gute Händehygiene, eine korrektes Husten- und Nies-Verhalten sowie das Abstandhalten von krankheitsverdächtigen Personen. Die Kreisverwaltung empfiehlt, bei einem bevorstehenden Urlaub die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu berücksichtigen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Besuche in Senioren- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen bei Krankheitsverdacht zu vermeiden.

Aktuelle und ausführliche Informationen zum neuartigen Coronavirus können auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums sowie beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung.

Weiterführende Links: