Tiny Houses für Flutopfer
Aktuelles und Informationen für Kaufinteressenten
Der Sinziger Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.11.2023 in nicht-öffentlicher Sitzung den sukzessiven Verkauf der Tiny-Häuser an einen Interessenten beschlossen. Weitere Interessenten können nicht berücksichtigt werden, eine Kaufanfrage macht daher aktuell keinen Sinn.
Sukzessive bedeutet hierbei, dass einzelne Häuser so lange stehen bleiben, wie sie noch bewohnt sind und von Flutbetroffenen gebraucht werden, und erst nach und nach abtransportiert werden.
Noch einmal möchte die Stadt Sinzig darauf hinweisen, dass der Spendenvertrag mit „Aktion Deutschland hilft“ eindeutig vorsieht, dass die Gelder aus dem Wiederverkauf in gemeinnützigkeitskonformer Weise zur Beseitigung der Folgen der Flutkatastrophe im Rahmen anderer Projekte verwendet werden. Über die konkrete Ausgestaltung wird beizeiten noch in den Gremien zu beraten sein.
(21.12.2023)
42 Tiny-Houses als Übergangslösung für Flutopfer
Mit Spendengeldern aus der Aktion „Deutschland hilft“ sind 42 sogenannte Tiny Houses in Sinzig und Bad Bodendorf entstanden. Aufgestellt wurden sie in der Kernstadt in der Kölner Straße sowie im Mörikeweg südlich der B266 in Bad Bodendorf. Die Häuser haben ein Standardmaß 8,50m lang und 4,00m breit und je nach Ausführung eine Wohnfläche von rund 34m², dazu kommt eine Terrasse von 2 m x 4 m. Die Häuser verfügen über einen Strom- und Wasseranschluss sowie eine Heizeinrichtung und beinhalten ein Badezimmer, zwei Schlafzimmer und einen Wohn- und Essbereich mit Einbauküche. Die Häuser sind nicht mit einer Waschmaschine ausgestattet. Die Maximalkapazität pro Haus beträgt bis zu fünf Personen, wobei eine Belegung von zwei bis vier Personen angestrebt wird.
Die Häuser werden Bedürftigen vorübergehend zur Verfügung gestellt, bis ihr Wohnraum wieder bewohnbar ist. Sollten mehr Tiny-Houses nachgefragt werden, als zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl durch die Spendenkommission der Stadt Sinzig nach den Kriterien, die im Stadtrat vom 3. 11.2021 festgesetzt wurden. Die Nutzungsentschädigung inklusive Verbrauchskosten beträgt 400,00 Euro.
Antrag auf ein Tiny-House
Für die Zuweisung eines Tiny-House ist es erforderlich, den Antragsvordruck ausgefüllt an die Stadt Sinzig, Tiny-House, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig oder per Mail an info@sinzig.de zu senden, so dass die Bedürftigkeit nach den Kriterien festgestellt werden kann. Die Verwaltung hilft gerne beim Ausfüllen des Vordruckes. Für die Erstvergabe wurden Anträge, die bis zum 26. 11.2021, eingegangen sind, berücksichtigt. Später eingegangene Anträge werden bei der weiteren Vergabe berücksichtigt. Ansprechpartnerin: Frau Dorothee Schüller, Tel. 02642 4001-160.
(Pressemitteilung der Stadt Sinzig)
Grafiken: Grundriss, Außenansicht
Quelle: Caravanzeit GmbH