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Keine Befestigung von Maibäumen an Straßenlaternen

Traditionell werden zum 1. Mai wieder Maibäume gestellt. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Maibäume nicht an Straßenlaternen befestigt werden dürfen. Die Beleuchtungsmasten sind auf eine solche zusätzliche Belastung nicht ausgelegt. Es kann durch Überlastung oder bei stärkerem Wind zu Beschädigungen der Straßenlaternen sowie schlimmstenfalls zu lebensgefährlichen Situationen führen. Die Nutzung von Straßenlaternen zu diesem Zweck ist daher verboten. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und wünscht allen einen schönen traditionellen 1. Mai!

(16.04.2025)