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Notwendige Baumfällungen in Sinzig und Westum

Wie bereits zurückliegend von der Stadtverwaltung angekündigt, kann es im gesamten Sinziger Stadtgebiet immer wieder zu Baumfällungen kommen, soweit dies fachlich geboten ist.
Im Bereich Herzog-von-Jülich-Ring hat nun eine fachliche Begutachtung ergeben, dass fünf Bäume durch die Flutkatastrophe derart beschädigt wurden, dass sie gefällt werden müssen. Zwei Roteichen und drei Blütenkirschen sind trocken, teilweise morsch und von Pilzen befallen, also faktisch abgestorben. Eine Standsicherheit kann nicht mehr gewährleistet werden, so dass aufgrund der Verkehrssicherungspflichten der Stadt die Bäume kurzfristig zu fällen sind. Die Bäume lassen sich gut einsehen, selbst kleine Vögel finden nach fachlicher Einschätzung dort keinen Schutz, so dass eine Fällung in der Nist- und Nestlingszeit als nicht problematisch gesehen wird. Nach der Fällung erfolgt im Zuge der Wiederherstellung der Parkanlage eine Ersatzbepflanzung.
Auch in Westum muss ein Baum gefällt werden: im Bereich In der Rausch/Westumer Straße ist ein Silber-Ahorn derart stark geschädigt, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Fällung notwendig ist.

(23.05.2024)