zum Inhalt springen zur Navigation springen

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder Marketingzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Technisch notwendige Cookies werden auch bei der Auswahl von Ablehnen gesetzt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen. Weitere Informationen finden Sie hier

Alle akzeptieren Details einblenden Einstellungen Ablehnen

Impressum | Datenschutzerklärung | Cookie Erklärung

Auf unserer Webseite sind externe Links mit dem Symbol gekennzeichnet.

Obstbäume mit gelbem Band dürfen abgeerntet werden!

Aktuell werden Obstbäume, die sich im städtischen Besitz befinden und deren Obst reif für die Ernte ist, von Mitarbeitern der Stadtverwaltung Sinzig mit einem gelben Band markiert. Dieses Band signalisiert den Sinzigerinnen und Sinzigern, dass das Obst von ihnen geerntet werden darf. „Mit dieser Aktion möchten wir dazu beitragen, dass weniger Obst auf den Wiesen verdirbt und so weniger Lebensmittel verschwendet werden“, so Bürgermeister Andreas Geron.

Bei der Ernte sollten folgende Hinweise beachtet werden:
• Ernten Sie ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die ein gelbes Band tragen.
• Seien Sie achtsam gegenüber der Natur und dem Eigentum anderer. Gehen Sie behutsam mit den Obstbäumen um.
• Ernten Sie nur, was – ohne Benutzung von Leitern o. ä. – in Reichweite hängt oder lesen Sie die Früchte vom Boden auf.
• Achten Sie beim Betreten der Obstwiese auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äste oder andere mögliche Gefahrenstellen.
• Ernten Sie nur so viel, wie Sie tatsächlich verbrauchen können.
• Prüfen Sie, ob das Obst noch gut ist und waschen Sie es vor dem Verzehr gründlich ab.

(08.08.2024)