ÖFFENTLICHE ZAHLUNGSERINNERUNG
Am 15. August 2022 sind folgende Steuern und Abgaben mit einem 3/4 des Jahresbetrages für das Haushaltsjahr 2022 fällig:
Gewerbesteuer
Grundsteuer A und B
Hundesteuer
Landwirtschaftskammerbeitrag
Straßenreinigungsgebühren
Nutzungsgebühren
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Bürgernummer auf eines der nachstehend genannten Konten der Stadtkasse Sinzig zu überweisen:
Kreissparkasse Ahrweiler,
BIC: MALADE 51 AHR, IBAN: DE47 5775 1310 0000 5003 06
Volksbank RheinAhrEifel eG,
BIC: GENODE D1 BNA, IBAN: DE84 5776 1591 0100 1830 00.
Zur gleichen Zeit sind auch die an die Stadtwerke zu entrichtenden Beträge für
Wasserversorgung
Schmutzwassergebühren
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser fällig.
Diese Beträge sind allerdings auf eines der folgenden Konten zu überweisen:
Kreissparkasse Ahrweiler,
BIC: MALADE 51 AHR, IBAN: DE72 5775 1310 0000 5179 95
Volksbank RheinAhrEifel eG,
BIC: GENODE D1 BNA, IBAN: DE68 5776 1591 0159 4111 00.
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge
(1% für jeden angefangenen Monat) berechnet und erhoben werden müssen und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.
Sinzig, 05.08.2022
Stadtverwaltung Sinzig
-Stadtkasse-
gez. Kleikamp