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Informationen Flut / Spenden

Informationen Flut / Spenden

Spendenkonten der Stadt Sinzig

Aufgrund rückgängiger Spendeneingänge schließt die Stadt Sinzig ihre offiziellen Spendenkonten. Potenzielle Spender*innen werden gebeten, sich direkt mit den betroffenen Vereinen sowie den örtlichen Hilfsorganisationen in Verbindung zu setzen.

Weitere Informationen zum Thema Helfen/Spenden gibt es zudem u.a. auf diesen Internetseiten:
www.helfer-stab.de
www.ahrtal.de
www.spenden-shuttle.de
https://wiederaufbau.rlp.de/de/ansprechpartner/

(05.01.2023)

Alle Unterlagen verloren

Alle Unterlagen sind weg. Was muss ich machen?

  • Personalausweis:
    Haben Sie Ihren Personalausweis in den Fluten verloren, müssen Sie den Verlust bei der Polizei oder beim Bürgeramt melden. Einen neuen Personalausweis können Sie ebenfalls beim Bürgeramt beantragen (Kosten: 22,80 – 37 Euro). Wenn Sie sich nicht ausweisen können, ist dies trotzdem möglich, da in Ihrer zuständigen Gemeinde ein Lichtbild hinterlegt ist. Ein aktuelles, biometrisches Passbild ist mitzubringen. Online oder telefonisch ist die Beantragung eines neuen Personalausweise nicht möglich. Das Ausstellen eines Personalausweises kann mehrere Wochen dauern, Sie können aber einen vorläufigen Personalausweis (Kosten: 10 Euro, 3 Monate gültig) erhalten. Bei der Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige ist eine Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich.
  • Führerschein:
    Auch mit einem vorläufigen Personalausweis können Sie beim Straßenverkehrsamt einen neuen Führerschein beantragen. Hierfür müssen Sie gegebenenfalls eine eidesstattliche Erklärung (Kosten: 30,70 Euro) abgeben. Ein biometrisches Lichtbild wird benötigt. Die Kosten für Führerschein, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief hängen von der jeweiligen Gemeinde ab.
  • Die Geburtsurkunde kann beim Standesamt Ihres Geburtsortes neu beantragt werden. Bei einem Verlust der Geburtsurkunde entstehen keine Kosten.
  • Beim Verlust der Krankenversicherungskarte genügt meist ein Anruf bei der Krankenkasse. Sie bekommen danach eine neue Karte kostenlos zugeschickt.
  • Eine neue EC- oder Kreditkarte können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragen – entweder in der Filiale oder telefonisch. Die Zustellung nimmt etwa eine Woche in Anspruch. Zur Sicherheit sollte die alte Karte gesperrt werden. Über die Nummer 116 116 erreichen Sie den deutschen Sperr-Notruf rund um die Uhr. Die Kosten für eine neue Karte hängen von den Instituten ab.
  • Wenn Belege für Wertgegenstände verloren gegangen sind, die der Versicherung vorgelegt werden müssen, um Schäden zu melden, sollten Sie – wenn möglich – den Verkäufer kontaktieren, bei dem Sie den Gegenstand erworben haben, um sich eine Ersatzquittung ausstellen zu lassen. Wurde der Gegenstand bargeldlos bezahlt, können auch Kontoauszüge als Nachweis dienen. Ist dies nicht möglich, helfen unter Umständen Fotos und Zeugenaussagen, den Besitz zu beweisen.
  • Die Steuernummer finden Sie über Ihr zuständiges Finanzamt heraus, Ihre Steuer-ID über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Bei verlorenen Fahrzeug-Papieren wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle. Im Normalfall reicht es aus, sich auszuweisen und eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Antrag Aufbauhilfe Rheinland Pfalz 2021

Aufbauhilfe für Hausrat
Aufbauhilfe RLP 2021: Hausrat von Privathaushalten | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Aufbauhilfe RLP 2021 für Private, Vereine und weitere Einrichtungen
Aufbauhilfe RLP 2021 für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Aufbauhilfe RLP 2021 für Unternehmen
Unwetterhilfen | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (rlp.de)

Am Info-Point im HoT erhalten Betroffene Hilfe beim Ausfüllen der Anträge auf Unterstützung aus dem Aufbauhilfefonds des Landes.
Infos zu den Aufbauhilfen sowie den Online-Antrag finden Sie hier: www.wiederaufbau.rlp.de

Bedarfsermittlung Wärmeversorgung

Bedarfsermittlung für die Wiederherstellung der Wärmeversorgung

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Sonderseite der Energieagentur: Wiederaufbau nach der Flut (rlp.de)

Hohe Belastungen für das Stromnetz im Ahrtal

Entsorgung von Bauschutt

Aktuelle Informationen zur Entsorgung von Bauschutt finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler.

Finanzielle Hilfen für Betroffene

Förderung effizienter Gebäude für Hochwasserbetroffene

Bundesförderung für effiziente Gebäude – einfacher Zugang für Hochwasserbetroffene

Um die Menschen beim Wiederaufbau zu unterstützen, hat das Bundeswirtschaftsministerium die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurzfristig angepasst.

Für Betroffene der Flutkatastrophe 2021 sind bei der Beantragung einer Förderung im Rahmen der BEG Ausnahmen möglich um den Betroffenen beim energieeffizienten Wiederaufbau zu helfen.

Weitere Informationen zur Antragstellung: BAFA – Energie – Bundesförderung für effiziente Gebäude – einfacher Zugang für Hochwasserbetroffene

Für vom Hochwasser betroffene Unternehmen

In der Rubrik „Hilfe für Unternehmen“ hat die Kreisverwaltung Ahrweiler Informationen und Links zur Antragstellung für betroffene Unternehmen zusammengestellt.

Ebenfalls online finden betroffene Unternehmen Hinweise und Hilfestellungen der HWK Koblenz und der IHK Koblenz.

Handwerker gesucht – offizielle Plattform

Die offizielle Plattform für die Suche nach Handwerker für den Wiederaufbau, mit Unterstützung der Handwerkskammer Koblenz und den Kreishandwerkerschaften

Handwerk baut auf | Gemeinsam stark! (handwerk-baut-auf.de)

Hilfe für HELFER*INNEN

Sie packen mit an, sind für die Menschen da, gehen bis ans Ende der Kräfte.

Sie wollen darüber reden?
Sie wollen für sich selber sorgen?
Sie wollen wissen, was Anzeichen einer psychischen Belastung sein können?

Gesprächspartner*innen:
Mitarbeiter*innen der Lebensberatungsstellen im Bistum Trier
Rückfragen und Information: Lebensberatung Neuwied, 02631-22031

Hilfe suchen – Hilfe bieten

Helfer-Shuttle
Helfer*innen und Betroffene finden über das Portal des Helfer-Shuttle zusammen.

AhrHelp
Helfer*innen können hier Hilfe & Spenden anbieten. Hilfesuchende und Helfer*innen vor Ort können gezielt nach Hilfe fragen und Hilfe finden.

Informationen der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld für Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind

Ihr Betrieb ist vom aktuellen Hochwasser betroffen? Wir sind in dieser akuten Situation für Sie da. Dazu zählt etwa auch die Gewährung von Kurzarbeitergeld für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wenn Arbeits- und Entgeltausfälle unvermeidbar sind und die Fördervoraussetzungen vorliegen.

Wenn Ihr Betrieb unmittelbar von Hochwasser betroffen ist, zum Beispiel durch Überflutung, können Sie Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses anzeigen. Bei einem unabwendbaren Ereignis gilt die Anzeige für den Kalendermonat des Eintritts des Ereignisses als erstattet, wenn sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern eingereicht wird. Dies ist der Fall, wenn Sie ab dem Eintritt des Ereignisses alles Mögliche und Notwendige unternommen haben, um die Anzeige sofort zu erstatten. Kurzarbeitergeld kann in diesen Fällen vom Beginn des Arbeitsausfalls an gezahlt werden.

Ausführliche Informationen dazu, wie Sie Kurzarbeit anzeigen können sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Sie auf unserer Seite zum Kurzarbeitergeld.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beispiel zu Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitszeitnachweisen und Urlaubsansprüchen in unserem FAQ Kurzarbeitergeld.

So erreichen Sie uns

Bei Fragen können Sie sich an den Arbeitgeber-Service wenden. Diesen erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfrei): 0800 4 5555 20

Info für die private Helfer*innen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Information der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die vielen Helferinnen und Helfer in der aktuellen Flutkatastrophe. Hierzu zählen insbesondere Ersthelferinnen und Ersthelfer aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.

Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die direkte Nothilfe für verletzte Personen. Auch die Beseitigung der Trümmer, um damit einen Beitrag zu leisten, die eingetretene Notlage durch den Ausfall der Wasser- und Energieversorgung zu beseitigen oder fehlende Zufahrtswege wiederherzustellen, gilt als versicherte Tätigkeit.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen Heilbehandlung sowie psychologische Betreuung. Darüber hinaus sind auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung möglich. Bei bleibenden Gesundheitsschäden erhalten Betroffene eine finanzielle Entschädigung. Im Rahmen der Nothilfe ist ausnahmsweise auch der Ersatz von beim Einsatz aufgetretenen Sachschäden möglich.

Ansprechpartner für Ersthelfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie hier: https://bit.ly/3zk0q9p

Informationen für Tierhalter

TASSO bietet von der Flutkatastrophe betroffenen Tierhaltern an, die Tierarztkosten für ihre Tiere zu übernehmen. Da nicht alle Tierarztpraxen an diesem Programm teilnehmen, ist es notwendig, vor dem Besuch in der Praxis mit TASSO Kontakt aufzunehmen, um eine teilnehmende Praxis genannt zu bekommen:

Tel. 06190-937300 bzw. tierschutz@tasso.net unter dem Stichwort „Trockene Pfote“

Weitere Informationen für Tierhalter zu Unterstützungsangeboten gibt es online!

Infopoint

Im Info-Point der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)  im HoT, Haus der offenen Tür, Barbarossastraße 43, erhalten von der Flutkatastrophe Betroffene Hilfe zur Antragstellung für Hilfsgelder und Informationen über Möglichkeiten im Rahmen des Wiederaufbaus. Außerdem beantworten Vertreter*innen der Architektenkammer Fragen rund um die Sanierung, den Wiederaufbau und den Neubau von Gebäuden. Beide Beratungsangebote sind kostenlos.

Bei Fragen zu den Unterstützungsangeboten und den Angeboten für Flutbetroffene vor Ort steht auch die Flutbeauftragte der Stadt Sinzig, Bettina Schroeter, zur Verfügung. Sie ist unter Tel. 02642/4001-192 zu erreichen. Bei ihr können sich auch diejenigen melden, die noch keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten haben oder die Hilfe beim Besuch des Info-Points benötigen.

Adresse und Öffnungszeiten Info-Point
Infopoint Sinzig, im HoT, Barbarossastr. 43, 53489 Sinzig

ISB-Hilfe: Tel. 0157 79223650 und Tel. 0151 74232252, infopoint-sinzig@sinzigaktuell.de

Öffnungszeiten: Mo .– Fr.: 9 bis 17 Uhr

Bauberatung: architekt-sinzig@sinzigaktuell.de

Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 11 bis 16 Uhr

Weitere Informationen finden Sie unter www.wiederaufbau.rlp.de

 

Kinderbetreuung

Kita-Sozialarbeit
Kerstin Deidenbach
Dipl. Sozialpädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin
Büro: 0 26 42 / 9 05 73 14
Mobil: 01 62 / 2 77 96 49
E-Mail: Kerstin.Deidenbach@sinzig.de
Instagram: kita_sozialarbeit_sinzig
Facebook: kita_sozialarbeit_sinzig
Dienstgebäude Kirchplatz 8, 2. OG
53489 Sinzig

HoT Sinzig
Das HoT Sinzig bietet ein umfangreiches Angebot für von der Flut betroffene Menschen.

  • offenes Kunstatelier ab 10:00 Uhr
  • Beratung mit Blick auf alle Lebenslagen für Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene ab 10:00 Uhr
  • In Kooperation mit dem MVZ der Johanniter findet eine traumapädagogische Begleitung und psychologische Beratung statt –
    telefonische Vereinbarung 02 61/20 40 42 5

Angebot für Kinder im ASB-Begegnungszelt am Grünen Weg
mittwochs:
15.00 – 16.00 Uhr Kinder-Eltern-Treff
16.00 – 18.00 Uhr Spielkistenzeit für Kinder
donnerstags:
10.00 – 11.00 Uhr Zwergentreff mit Eltern (0 – 2 Jahre)
15.30 – 16.30 Uhr Kinder-Treff (7 – 9 Jahre)

Malteser Fluthilfe

Das Fluthilfebüro der Malteser bietet mögliche Förderung des Eigenanteils von 20 % beim Wiederaufbau von Gebäuden, ergänzende Förderung für den Hausrat und Beratung zu Fördermöglichkeiten und Anträgen.
Geöffnet ist das Malteser Fluthilfebüro donnerstags von 09.00 – 16.00 Uhr, im Haus der offenen Tür, Barbarossastr. 43, Tel.: 06431/9488-154, 53489 Sinzig.

Mobiler Beratungsbus

Wir kommen zu Ihnen.

 

Mögliche Bodenbelastung

Bodenbelastung nach der Ahrflut am 14./15.07.2021 bewegt sich nach bisherigem Kenntnisstand im Rahmen der Vorsorgewerte

Das DLR Eifel hat eine Mischprobe auf 9 landwirtschaftlichen Flächen an der Ahr zwischen Sinzig und Ahrweiler von der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) in Speyer analysieren lassen. Laut der Analyse ist „ein Gefahrenverdacht nach bodenschutzrechtlichen Maßstäben ausgeräumt“. Es besteht also kein Grund die analysierte Erde zu entsorgen. Aus Vorsorgegründen wird die Stadt Sinzig alle sensiblen Flächen in städtischem Eigentum noch einmal gesondert untersuchen lassen. Weitere Informationen zu Untersuchungen und zum Umgang mit möglicherweise kontaminierten Nutz-Böden sind auf der Webseite der DLR Eifel zusammengestellt:

https://dlr.rlp.de/Tierhaltung-Tierzucht/FAQzurNutzunglandwirtschaftlicherFlaechennachderUeberschwemmung

Aus der Veröffentlichung des DLR Eifel zu den bisherigen Analysen:

„Die festgestellten Gehalte an Schadstoffen wie Schwermetalle bewegen sich erfreulicherweise überwiegend im Bereich der typischerweise in den Regionen vorkommenden natürlichen Hintergrundwerte. Nur für die Schwermetalle Arsen, Kupfer und Nickel werden leicht höhere Gehalte (noch im Bereich bzw. knapp oberhalb der Vorsorgewerte) festgestellt. Aber ausnahmslos werden bei allen Proben die bodenschutzrechtlichen Prüfwerte unterschritten. Insofern ist ein Gefahrenverdacht nach bodenschutzrechtlichen Maßstäben ausgeräumt.

Lediglich in der Talweitung des Ahrtals wurden bei den Mineralölkohlenwasserstoffen erhöhte Gehalte ermittelt, die aber im Bereich von üblichen Sanierungszielwerten bei Bodensanierungen auf Kohlenwasserstoffe liegen. Die Mineralölkohlenwasserstoffgehalte werden sich relativ rasch weiter mikrobiologisch im Boden abbauen.

Bei allen Proben wurden nur sehr geringe Gehalte an Dioxinen analytisch festgestellt, die sehr deutlich unter den Maßnahmenwerten für sensible Nutzungen wie Kinderspielflächen liegen. Analytisch wurden bei allen Proben keine PFAS (Poly- und perfluorierte Kohlenwassersstoffe) gefunden und für PCB (polychlorierte Biphenyle) wurden die Vorsorgewerte sicher unterschritten.

Leicht erhöhte PAK-Gehalte (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) sind gleichfalls nur in der Talweitung/Unterlauf des Ahrtals vorhanden, dabei werden die Prüfwerte für Kinderspielflächen unterschritten.“

 

POSTZUSTELLUNG IN BETROFFENEN GEBIETEN IN SINZIG

Betroffene, die momentan in einer Ausweichunterkunft unter einer anderen postalischen Adresse untergebracht sind, sollen einen Nachsendeantrag in einer Postfiliale oder online stellen.

Psychologische Hilfe

Hier erhalten Sie psychologische Hilfe

Die Stadt Sinzig bietet in Kooperation mit der Notfallseelsorge Psychosoziale Beratung für von der Flutkatastrophe Betroffene an. Für ein Beratungsgespräch stehen qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten sowie Psychologinnen und Psychologen bereit. Die Gespräche finden in einem Raum des  Katholischen Pfarrheimes in der Zehnthofstraße 11 statt.

Diese Beratung wurde mit Hilfe des Netzwerkes „Soforthilfe Psyche“  (www.sofortaktiv.de) aufgebaut. In diesem Netzwerk arbeiten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen mit psycho-traumatologischer Zusatzqualifikation.

Wem die Bilder nicht aus dem Kopf gehen, wer schlecht schläft oder voll innerer Unruhe ist, wer häufig Streit in der Familie hat oder unzufrieden ist mit seiner Situation, wer Unterstützung für seine seelische Situation braucht –  in diesen Fällen kann man  sich zu einem Beratungsgespräch anmelden. Diese Beratung ist kostenfrei. Weitere Beratungstermine können bei Bedarf vereinbart werden. Die Beratung findet in Sinzig statt, ist aber nicht nur für Sinziger Bürger*innen, sondern für alle von der Flutkatastrophe Geschädigten sowie den Helferinnen und Helfern.

Gesprächsangebot ohne Termin

Außerdem gibt es im ASB-Begegnungszelt  im Grünen Weg montags, 17.00 – 19.00 Uhr, das Angebot zum Gespräch mit Herrn Henn, Notfallseelsorger, und Herrn Bergner, evangelischer Pfarrer.

Informationen der Kreisverwaltung Ahrweiler

Auch die Kreisverwaltung Ahrweiler hat in einer Broschüre und in ihrem Online-Angebot Informationen zur „Psychosozialen und psychologischen Beratung und Betreuung“ zusammengestellt.

Suche / Biete Hilfe und Sachspenden

Hilfesuchende und Helfer:innen vor Ort können gezielt nach Hilfe fragen und Hilfe finden.
Hochwasser Hilfscommunity in der Hochwasserregion Ahr

Tiny Houses für Flutopfer

Aktuelles und Informationen für Kaufinteressenten

Der Sinziger Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.11.2023 in nicht-öffentlicher Sitzung den sukzessiven Verkauf der Tiny-Häuser an einen Interessenten beschlossen. Weitere Interessenten können nicht berücksichtigt werden, eine Kaufanfrage macht daher aktuell keinen Sinn.

Sukzessive bedeutet hierbei, dass einzelne Häuser so lange stehen bleiben, wie sie noch bewohnt sind und von Flutbetroffenen gebraucht werden, und erst nach und nach abtransportiert werden.

Noch einmal möchte die Stadt Sinzig darauf hinweisen, dass der Spendenvertrag mit „Aktion Deutschland hilft“ eindeutig vorsieht, dass die Gelder aus dem Wiederverkauf in gemeinnützigkeitskonformer Weise zur Beseitigung der Folgen der Flutkatastrophe im Rahmen anderer Projekte verwendet werden. Über die konkrete Ausgestaltung wird beizeiten noch in den Gremien zu beraten sein.

(21.12.2023)

 

42 Tiny-Houses als Übergangslösung für Flutopfer

Mit Spendengeldern aus der Aktion „Deutschland hilft“ sind 42 sogenannte Tiny Houses in Sinzig und Bad Bodendorf entstanden. Aufgestellt wurden sie in der Kernstadt in der Kölner Straße sowie im Mörikeweg südlich der B266 in Bad Bodendorf. Die Häuser haben ein Standardmaß 8,50m lang und 4,00m breit und je nach Ausführung eine Wohnfläche von rund 34m², dazu kommt eine Terrasse von 2 m x 4 m. Die Häuser verfügen über einen Strom- und Wasseranschluss sowie eine Heizeinrichtung und beinhalten ein Badezimmer, zwei Schlafzimmer und einen Wohn- und Essbereich mit Einbauküche. Die Häuser sind nicht mit einer Waschmaschine ausgestattet. Die Maximalkapazität pro Haus beträgt bis zu fünf Personen, wobei eine Belegung von zwei bis vier Personen angestrebt wird.

Die Häuser werden Bedürftigen vorübergehend zur Verfügung gestellt, bis ihr Wohnraum wieder bewohnbar ist. Sollten mehr Tiny-Houses nachgefragt werden, als zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl durch die Spendenkommission der Stadt Sinzig nach den Kriterien, die im Stadtrat vom 3. 11.2021 festgesetzt wurden. Die Nutzungsentschädigung inklusive Verbrauchskosten beträgt 400,00 Euro.

 

Antrag auf ein Tiny-House

Für die Zuweisung eines Tiny-House ist es erforderlich, den Antragsvordruck ausgefüllt an die Stadt Sinzig, Tiny-House, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig oder per Mail an info@sinzig.de zu senden, so dass die Bedürftigkeit nach den Kriterien festgestellt werden kann. Die Verwaltung hilft gerne beim Ausfüllen des Vordruckes. Für die Erstvergabe wurden Anträge, die bis zum 26. 11.2021, eingegangen sind, berücksichtigt. Später eingegangene Anträge werden bei der weiteren Vergabe berücksichtigt. Ansprechpartnerin: Frau Dorothee Schüller, Tel. 02642 4001-160.

 

 

 

 (Pressemitteilung der Stadt Sinzig)
Grafiken: Grundriss, Außenansicht
Quelle: Caravanzeit GmbH

Trinkwasserversorgung

Das Sinziger Trinkwasser kann bedenkenlos verwendet werden!

Waschsalon

Die „Waschbahr“ am ASB-Begegnungszelt im Grünen Weg ist Mo – Fr in der Zeit von 9.00 – 19.00 Uhr geöffnet. Auch an den Tiny-Häusern in der Kölner Straße wurde ein Waschcontainer installiert.

Wohnungsvermittlung für Flutopfer

Die Kreisverwaltung Ahrweiler betreibt ein kreisweites „Wohnungsportal, über das Vermieter Wohnraum einstellen und Wohnungssuchende einfach und schnell hierauf zugreifen können.

Weiterhin werden über das Portal www.ahrhelp.com Wohnungen angeboten.

Auch auf der Plattform des Helfer-Stabs unter  www.helfer-stab.de gibt es Informationen zu Camps und Übernachtungsmöglichkeiten.

Für akute Fälle von drohender Obdachlosigkeit melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung unter der 02642/4001-0, dort werden Sie zum zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.

 

Wir sind für Sie da

Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern steht die Stadtverwaltung derzeit montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie donnerstags von 8 Uhr bis 18:Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr telefonisch und persönlich zur Verfügung. Das Rathaus ist zu den genannten Zeiten besetzt. Bitte beachten Sie auch die auf dieser Homepage veröffentlichten Pressemitteilungen | Stadt Sinzig und in Facebook eingestellten Nachrichten.

Zentrale Ansprechpartnerin

Seit dem 1. Januar ist Bettina Schroeter als „Mitarbeiterin für Aufgaben zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe“ bei der Stadtverwaltung Sinzig tätig. Sie ist Ansprechpartnerin für Betroffene und für ehrenamtliche Helfer*innen im Stadtgebiet Sinzig. Frau Schroeter ist von Montag bis Mittwoch jeweils von 8 bis 13 Uhr unter der Tel. 02642-4001-192 zu erreichen sowie per E-Mail an Bettina.Schroeter@sinzig.de.

Wichtig: Diese Rufnummern sind nicht für medizinische Notfälle oder etwa bei Bränden und Unfällen zuständig. Bitte wählen Sie in diesen Fällen die bekannten Notrufnummern 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei).

Psychologische Hilfe
zeitnah und vor Ort
0152 0416 0450
Telefonseelsorge
gebührenfrei 24 h erreichbar
0800 1110111
Kreisverwaltung Ahrweiler
– Beratung, Betreuung
– Sorgen loswerden
02641 975950
Soforthilfe Psyche
täglich zwischen 15:00 bis 18:00 Uhr im Ahrtal unterwegs
Zur psychosozialen Akutberatung steht Betroffenen qualifiziertes Fachpersonal in dem Bereich des Krisen- und Notfallmanagements zur Verfügung. 0800 0010218
Therapeutische Gespräche für von der Überflutung traumatisierte Kinder und Jugendliche
In Kooperation mit dem Johanniter-MVZ-Sinzig therapeutische Gespräche für traumatisierte Kinder und Jugendliche im HoT, Barbarossastr. 43, Sinzig.
Tel. Anmeldung bitte über das Johanniter Trauma-Telefon. Termine werden zeitnah vergeben
0261 20404-250 oder
02642 41753
Der Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz bietet eine kostenlose Hotline zur psychosozialen Unterstützung 0800 0010218
Psychosoziale Hilfe RLP 0800 5758767
Psychologische Flut-Hilfe Hotline
Dr. von Ehrenwall‘sche Klinik Ahrweiler
Kostenlose Beratung und psychotherapeutische Soforthilfe für alle Betroffenen der Flutkatastrophe.
Mo.–Fr. 8:00–17:00 Uhr
0800 7295729
Gemeindeschwester Plus Gerlinde Brenk
E-Mail: gemeindeschwester-sinzig@kvahrweiler.drk.de
Dekanat Remagen-Brohltal
Seelsorgerinnen und Seelsorger
Herrn Christoph Hof
Tel. 02642 41759
E-Mail: christoph.hof@bistum-trier.de
Hot Sinzig
Anlaufstelle für Eltern und Kinder, Elternkaffee mit psychologischer Betreuung, Ferienprogramm, 2 Zirkuszelte mit unterschiedlichen Angeboten für alle Kinder ohne Altersbeschränkung –Zirkuspädagogik– Bewegungsangebote (Yoga, Gymnastik, Fußball, Handball, …Kunstpädagogische Angebote mit Theater, malen, Sprühen, … nach Bedarf), Musik – Percussion, Schlagzeug, …) Anleiter dabei: professionelle Kunstvermittler*innen mit Unterstützung von Erzieher*innen und Jugendlichen mit Juleica
Petra Klein
Tel. 02642 41753
Rundfunkgebührenbefreiung
für Flutopfer für 6 Monate
0180 699955510
 

Unterstützungsangebote Unternehmen

IHK Koblenz 0261 106-502
HWK Koblenz
sammelt und koordiniert Hilfsangebote
0261 398-251

Wiederaufbau

Allgemeine Informationen

Die Stadt Sinzig ist durch das Flutereignis am 14./15. Juli 2021 stark betroffen. Viele Schritte wurden zur Gefahrenabwehr, aber auch zum Wiederaufbau ad hoc unternommen, wie beispielsweise der „Christinensteg“ als temporäres Brückenbauwerk, die Schulbetriebe, oder auch die Sportstätten.
Nun gilt es, die weiteren Maßnahmen einzuleiten, um den Wiederaufbau auch vor dem Hintergrund der Förderungen schnellstmöglich voranzutreiben.
Bei allen Maßnahmen wurden von Beginn an intensive Gespräche geführt mit den kommunalen Entscheidungsträgern, den Planungsbüros und Baufirmen, sowie mit den zuständigen Behörden, wie beispielsweise die neu eingerichtete „Stabsstelle Wiederaufbau bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)“, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) sowie dem Kreis. Im Vordergrund standen und stehen oftmals Ad hoc-Entscheidungen, um den Bürgerinnen und Bürgern unbürokratische und schnellstmögliche Hilfe zukommen zu lassen.
Nicht immer gelingt das. Personal und Material sind oftmals Engpässe. Aber alle Beteiligten geben ihr Bestes, um den Wiederaufbau voranzutreiben und wieder einen Normalzustand herzustellen.
Für die wichtigsten Maßnahmen in der Stadt Sinzig soll fortlaufend der aktuelle Stand mitgeteilt werden. Begleitet ist dies durch den so genannten Maßnahmeplan, der beispielsweise auch Aussagen zu den Kosten enthält.

Mit den ständig fortgeführten Statusberichten auf www.gewi-sinzig.de soll eine größtmögliche Transparenz geschaffen werden und eine entsprechende Kommunikation erfolgen. Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie sich gerne an die seit dem 01. September 2022 eingesetzte Wiederaufbaugesellschaft mit erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wenden. Sie erhalten dort weitere Auskünfte.

GEWI – Gesellschaft für Entwicklung, Wiederaufbau und Innovation mbH
Barbarossastraße 36 a
53489 Sinzig
Mobil: +49 151 723 230 22
E-Mail: wiederaufbau@gewi-sinzig.de
Internet: www.gewi-sinzig.de