Wie der Aufbaufonds die Vereine unterstützt
Zahlreiche Vereine im Ahrtal waren und sind vielfältig von den Folgen der Naturkatastrophe im vergangenen Juli betroffen. Häufig haben in den ersten Tagen und Wochen Vereinsmitglieder angepackt und viele Schäden in einem gemeinsamen Kraftakt beseitigt. Für dabei entstandene Kosten und den Wiederaufbau zerstörter Vereinsanlagen und Einrichtungen steht auch ihnen Geld aus dem Wiederaufbaufonds zu.
So können beispielsweise die Kosten für Baumaterial, das zur Beseitigung von Schäden verarbeitet wurde, aus dem Aufbauhilfefonds gefördert werden. Ebenso greift der Aufbauhilfefonds, wo Vereinsheime und Anlagen zerstört wurden. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent. Unter bestimmten Umständen sind sogar bis zu 100 Prozent Förderung möglich.
Weil immer noch nicht alle Vereine wissen, wo sie ihre Anträge stellen müssen, hat das Land auf seinem Informationsportal wiederaufbau.rlp.de nochmals die wichtigsten Fragen und Antworten ergänzt. Denn anstelle der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) kann auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Bewilligungsstelle von Wiederaufbauhilfen zuständig sein.
Die ADD ist für Vereine zuständig, die „Träger öffentlicher Infrastruktur“ sind, also z.B. Fußballvereine, Tennisvereine, Schützenvereine, sowie sonstige Sportvereine. Hier ist eine Förderung bis zu 80 Prozent möglich. Sind diese Vereine zudem „gemeinnützige Träger sozialer Infrastruktur“ (z.B. in der Kinder- und Jugendhilfe, als Einrichtungen mit Angeboten zur Unterstützung im Alltag, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Daseinsvorsorge dienender Infrastruktur wie Sportstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen auch in Kleingartenanlagen), können diese eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent erhalten.
Bei allen Vereinen, welche Träger von öffentlicher Infrastruktur sind, können auch wesentliche funktionsbezogene Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände und funktionsbezogene Fahrzeuge gefördert werden. In diesen Fällen erfolgt kein Abzug „neu für alt“.
Vereine, die keine öffentliche Infrastruktur besitzen (zum Beispiel Junggesellenvereine, Taubenzucht- oder Fastnachtsvereine), stellen ihre Anträge dagegen bei der Investitions- und Strukturbank (ISB).
Wie genau die Regelungen lauten und angewendet werden, zeigen die „Häufig gestellten Fragen“ in dem Abschnitt „Fragen zum Wiederaufbau bei Vereinen“ auf wiederaufbau.rlp.de.
(Informationen des Verbindungsbüros Wiederaufbau Ahr des Ministeriums des Inneren und für den Sport Rheinland-Pfalz, 23.06.2022)